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Kinder- u. Jugendpsychotherapie

Dr. Mehranfar ist als psychotherapeutisch tätiger Arzt zugelassen im Schwerpunktbereich Tiefenpsychologisch fundierte Therapien und im Zweitverfahren Verhaltenstherapie. Ist bei einem Patienten eine psychotherapeutische Behandlung angezeigt, kann nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse unmittelbar ein Psychotherapieplatz in unserer Praxis angeboten werden.

 

Kostenübernahme

Wer übernimmt die Kosten der Behandlung?

 

Die Kosten der Diagnostik und Behandlung beim Kinder- und Jugendpsychiater bzw. -psychotherapeuten werden von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernommen. Ausgenommen sind Berichte, Stellungnahmen oder Gutachten, die wir z.B. auf expliziten Wunsch der Eltern erstellen, sowie sonstige Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der Krankenversicherung enthalten sind. Die Leistungen unserer Praxis können sowohl von gesetzlich Krankenversicherten als auch von Privatversicherten sowie Selbstzahlern in Anspruch genommen werden.


Einige Leistungen werden nicht oder nur teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Hierzu zählen vor allem die Erstellung von fachärztlichen Stellungnahmen, Gutachten und Attesten für Schulen, das Jugendamt (z.B. nach §35a SGB VIII) oder andere Kostenträger und Ämter. Wir klären Sie in Ihrem individuellen Fall über ggf. entstehende Kosten auf.